Ob Selbstständige, Freiberufler oder Angestellte – Handykosten lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Handy clever von der Steuer absetzen und dabei alles richtig machen.
✅ Wer kann Handykosten absetzen?
Selbstständige & Freiberufler: Können Handykosten als Betriebsausgaben direkt von ihren Einnahmen abziehen. Voraussetzung ist, dass das Gerät überwiegend für geschäftliche Zwecke genutzt wird.
Angestellte: Können beruflich anfallende Handykosten über die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sie die Kosten selbst tragen und keinen Kostenersatz vom Arbeitgeber erhalten.
💼 Handykosten als Betriebsausgaben absetzen
Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie die Anschaffungskosten und die laufenden Gebühren für dein Handy als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie das Gerät überwiegend für geschäftliche Zwecke nutzen.
📊 Beispiel:
Handykauf: 750 € netto → Sofortabschreibung (GWG) → 70 % beruflich → 525 € absetzbar
Monatliche Rechnung: 300 € → laufende Betriebsausgabe → 70 % beruflich → 210 € absetzbar
🧾 Handykosten als Werbungskosten absetzen
Als Angestellter können Sie beruflich anfallende Handykosten über die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn SIe die Kosten selbst tragen und keinen Kostenersatz vom Arbeitgeber erhältst.
📊 Beispiel:
Handykauf: 800 € → 70 % beruflich → 560 € absetzbar
Monatliche Rechnung: 50 € → 70 % beruflich → 35 € absetzbar
📱 Handykosten absetzen – So machen Sie es richtig
Beruflichen Anteil ermitteln: Schätzen Sie realistisch, wie viel Sie Ihr Handy beruflich nutzen.
Belege aufbewahren: Sammeln Sie alle Rechnungen und Verträge.
Steuererklärung ausfüllen: Tragen Sie die absetzbaren Kosten in die entsprechende Anlage Ihrer Steuererklärung ein.
💡 Tipps für Selbstständige & Freiberufler
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Liegt der Kaufpreis unter 800 € netto, können Sie das Handy im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen.
Abschreibung: Liegt der Kaufpreis über 800 € netto, müssen Sie das Handy über die Nutzungsdauer abschreiben (in der Regel 5 Jahre).




